Teilnahmebedingungen (Stand: 16. Oktober 2018)

    1. Vorbemerkung

Das Sprachinstitut 2000 bietet ausschließlich Deutsch-Intensivkurse an. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen beziehen sich auf kostenpflichtige Angebote (Kurse und Prüfungen), die vom Sprachinstitut 2000 angeboten werden. Bei diesen Angeboten kommt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Sprachinstitut 2000 zustande. Für Angebote in Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen (Integrationskurse) gelten die Regularien der verantwortlichen Körperschaft (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge).

    2. Zustandekommen eines Kurses

Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt 12 Personen. In der Oberstufe beträgt die Mindestteilnehmerzahl 7 Personen. Sollte bis zum Beginn des Kurses in der von dem Teilnehmer gebuchten Stufe diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Schulleitung den geplanten Termin verschieben oder den Kurs ausfallen lassen. Bei Ausfall erfolgt eine unverzügliche Rückerstattung der von dem Teilnehmer bezahlten Kursgebühr. Die geplanten Kurstermine und Kurszeiten, die auf der Homepage und auf dem Flyer des Sprachinstitutes 2000 veröffentlicht werden, bilden den jeweiligen Planungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ab und können von den geplanten Terminen und Zeiten abweichen. Erst im mit dem Teilnehmer abzuschließenden individuellen Unterrichtsvertrag sind die Vertragsdetails verbindlich angegeben.

    3. Einstufungstest / Wechsel des Kurses

Bei der Anmeldung aus dem Ausland muss der Teilnehmer eine Selbsteinschätzung seiner Deutschkenntnisse vornehmen und wählt ein entsprechendes Kurslevel im Onlineformular. Bei persönlicher Anmeldung im Büro des Sprachinstituts führen wir einen kostenlosen schriftlichen und mündlichen Sprachtest durch. Nach dem Sprachtest und einer eingehenden Beratung empfehlen wir ein bestimmtes Kurslevel. Der Wechsel in ein anderes Kurslevel ist nach der Anmeldung nur im Rahmen noch vorhandener Plätze möglich.

    4. Anmeldung

a) Anmeldeprozedere: Die Anmeldung zu einem Angebot des Sprachinstitutes kann von dem Teilnehmer selbst oder einer Kontaktperson durchgeführt werden. In einem Vorgespräch werden insbesondere Sprachkenntnisse, Kurslevel und Starttermin besprochen. Meldet sich der Teilnehmer vor Ort an, so erfolgt die Anmeldung durch einen Vertrag in Schriftform. Nutzt der Teilnehmer das Onlineformular, so erfolgt die Anmeldung in zwei Schritten. 1. Schritt: Die Onlineanfrage stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage für die Teilnahme an einem Kurs. Sie stellt keine rechtsverbindliche Vertragserklärung dar. 2. Schritt: Nach Erhalt der Anfrage setzen wir uns mit Ihnen über die von Ihnen genannten Kommunikationswege in Verbindung. Der Unterrichtsvertrag wird ausschließlich im Wege der individuellen Kommunikation geschlossen.

b) Laufzeiten der Kurse: Im Unterrichtsvertrag wird die vereinbarte Gesamtlaufzeit mit dem Kursbeginn der jeweiligen Stufe vereinbart. Die Mindestteilnahmedauer beträgt bei Intensivkursen in der Grund-, Mittel- und Oberstufe 8 Wochen, es sei denn es werden bei der Anmeldung andere Vereinbarungen schriftlich getroffen.

c) Mindestalter der Teilnehmer: Das Mindestalter der Teilnehmer für die Kurse beträgt 18 Jahre.

    5. Kursgebühr / Zahlung

a) Zahlungsweg: Die Kursgebühr ist per Überweisung auf das Konto des Sprachinstituts 2000 zu entrichten oder kann bar gegen Quittung in unserem Büro des Sprachinstituts 2000 bezahlt werden.

b) Zahlungszeitpunkt / Bankgebühren: Mit Zahlungseingang der ersten Hälfte der Kursgebühr kommt ein verbindlicher Unterrichtsvertrag zustande. Hierfür können Anmeldebescheinigungen ausgestellt werden. Die zweite Hälfte der Kursgebühr wird bei Kursbeginn fällig. Die Bankgebühren für Überweisungen aus dem Ausland gehen vollständig zu Lasten des Teilnehmers.

    6. Anmeldungen aus dem Ausland

a) Anmeldung: Das Anmeldeprozedere entspricht Nr. 4 a dieses Vertrages mit den nachfolgenden Besonderheiten.

b) Einladungsschreiben zur Vorlage bei Deutschem Konsulat/Deutscher Botschaft: Nach Klärung der Details (Sprachkenntnisse, Zeugnisse etc.) zur Auswahl des geeigneten Kurslevels zahlt der Teilnehmer die erste Hälfte der Kursgebühr an. Anschließend erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat in dem Heimatstaat des Teilnehmers (Einladungsschreiben). Diese Bescheinigung wird ausschließlich für den dort zu stellenden Visumsantrag des Teilnehmers benötigt. Sie stellt keine Zusage für die Kursteilnahme zu dem geplanten Kursbeginn dar.

c) Frist für Visumserteilung: Nachdem feststeht, an welchem Kurs der Teilnehmer teilnehmen wird, erhält er einen Termin (Fristtermin), bis zu dem das Sprachinstitut 2000 dem Teilnehmer einen Platz in dem von ihm gebuchten Sprachkurs freihält. Verzögert sich die Visumserteilung über diesen Fristtermin hinaus, kann der Teilnehmer in Absprache mit dem Sprachinstitut 2000 auf einen späteren Sprachkurs umbuchen. Hierfür erteilt das Sprachinstitut 2000 ein erneutes Einladungsschreiben für den späteren Sprachkurs mit einem neuen Fristtermin. Die Mitteilung des Fristtermins ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Visum nicht erteilt wird. Falls der Teilnehmer kein Visum erhält, teilt er dies unter Vorlage des Ablehnungsbescheids unverzüglich dem Sprachinstitut 2000 mit. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids der Deutschen Botschaft zahlt das Sprachinstitut 2000 die überwiesene Kursgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 80 € zurück.

d) Bestätigung für Teilnahme bei fristgerechter Visumserteilung: Wird das Visum vor dem Fristtermin erteilt, sendet der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung an das Sprachinstitut 2000 und bestätigt die Visumserteilung. Sodann erhält der Teilnehmer eine Bestätigung für die Teilnahme am diesem Kurs.

    7. Widerrufsrecht / Kündigung

a) Widerrufsrecht: Verbraucher haben ein Widerrufsrecht. Der Teilnehmer ist ein Verbraucher, wenn er den Sprachkurs zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können. Soweit dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht zusteht, bleibt dieses von den nachstehenden Regelungen unberührt.


Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Sprachinstitut 2000 Das Institut für Deutsch als Fremdsprache eK, Inhaberin: Helga Pohl, Kirchstraße 1, D-64283 Darmstadt, Telefon: +49-6151-2 46 63, E-Mail: info@sprachinstitut2000.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie uns hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und uns bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

Hier können Sie sich das Widerrufsformular als pdf-Datei downloaden.

 

Wenn Sie keinen PDF-Reader auf Ihren Rechner installiert haben, können Sie sich unter dem folgenden Link das kostenlose Programm downloaden: http://get.adobe.com/de/reader/


b) Ordentliche Kündigung / versäumte Stunden: Der Teilnehmer kann den Unterrichtsvertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum im Unterrichtsvertrag vermerkten Kursbeginn der jeweiligen Stufe bei der Schulleitung schriftlich kündigen, es sei denn es werden bei der Anmeldung andere Vereinbarungen schriftlich getroffen. Bei form- und fristgerechter Kündigung erhält der Teilnehmer von dem Sprachinstitut 2000 die von ihm angezahlten Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40 € zurück. Eine spätere ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder Teilnahme an einem Sprachkurs zu einem anderen Zeitpunkt. Sofern er die Kursgebühr noch nicht vollständig entrichtet hat, bleibt er auch in diesem Falle zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. Liegt der Grund für die Nichtteilnahme am Unterricht in der Sphäre des Teilnehmers (z.B. Krankheit, aufenthaltsrechtliche Hindernisse, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen, Reisen, etc.) wird die Kursgebühr nicht erstattet. Vereinbarte Termine für Einzelunterricht können bis 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird die für diesen Termin vereinbarte Stundenanzahl berechnet (No-Shows). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrags bleibt hiervon unberührt.

c) Außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer: Der Teilnehmer hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der von ihm gestellte Visumsantrag von der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat seines Heimatstaates abgelehnt wird und er dieses dem Sprachinstitut 2000 unter Vorlage des entsprechenden Ablehnungsbescheides mitteilt. Kündigt der Teilnehmer nach der vorgenannten Regelung unter Vorlage des Ablehnungsbescheids den Unterrichtsvertrag außerordentlich, so erhält er von dem Sprachinstitut 2000 die von ihm gezahlte Anzahlung mit Ausnahme einer Bearbeitungsgebühr von 80 € zurück.

d) Außerordentliche Kündigung durch Sprachinstitut 2000: Kündigt das Sprachinstitut 2000 den Unterrichtsvertrag gegenüber dem Teilnehmer aus einem wichtigen, von dem Teilnehmer zu vertretenden Grund, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr bzw. bleibt er zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet. Er ist jedoch in diesem Falle berechtigt, dem Sprachinstitut 2000 nachzuweisen, dass im konkreten Einzelfall ein angemessener Aufwendungsersatz für das Sprachinstitut 2000 niedriger ist als die volle Kursgebühr.

    8. Versicherungsschutz

Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Für Schäden aller Art, die ein Kursteilnehmer verursacht, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss z.B. einer Unfall-, Haftpflicht- und ggf. Hausratsversicherung selbst verantwortlich.

    9. Datenschutz

Die vollständigen Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutzerklärung.

    10. Anzuwendendes Recht / Sprache / Gerichtsstand

Der Unterrichtsvertrag richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Sprachinstituts 2000. Es ist jedoch auch berechtigt, nach seiner Wahl den Teilnehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

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